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Eine Anmeldebestätigung wird unmittelbar nach Ihrer Anmeldung automatisch generiert und per E-Mail zugeschickt. Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie die Zusage für einen Fortbildungsplatz. Wenn nur noch eine Anmeldung auf der Warteliste möglich war, erhalten Sie ebenso ein automatisch generiertes Mail. In diesem Fall melden wir uns persönlich, wenn ein Platz frei wird.

Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an fortbildung@ergotherapie.at.

Zahlungsbestätigungen werden nur auf Wunsch ausgestellt. Sollten Sie eine Zahlungsbestätigung benötigen, richten Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an fortbildung@ergotherapie.at

Das Fort- und Weiterbildungsreferat von Ergotherapie Austria ist nach dem Ö-Cert zertifiziert. Damit haben Sie - je nach konkreter Regelung Ihres Bundeslandes - die Möglichkeit, eine Bildungsförderung für unsere Fortbildungen zu beantragen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bereich "Bildungsförderung"

Bei kurzfristiger Erkrankung geben Sie dies bitte umgehend per E-Mail an fortbildung@ergotherapie.at bekannt.
Informationen zur Stornoversicherung finden Sie hier

Die Neuausstellung von Bestätigungen über den Besuch einer Fortbildung (Duplikate) ist gegen einen Unkostenbeitrag von 20,- Euro möglich. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an fortbildung@ergotherapie.at

 

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Bestätigung des Fortbildungsplatzes können Sie Ihre Anmeldung widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unseren AGBs, Punkt 7.

Die Stornierung einer gebuchten Fortbildung muss schriftlich erfolgen. Entsprechend unserer AGB wird für jede Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,- eingehoben. Bei Stornierung des Kursplatzes 2 Wochen vor Kursbeginn werden 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt, 3 Wochen vor Kursbeginn 70 %, 4 Wochen vor Kursbeginn 50 % und 6 Wochen für Kursbeginn 30%.

Bei der Nennung einer Ersatzperson entfallen die Stornogebühren; die Bearbeitungsgebühr ist zu bezahlen. Die Nennung einer Ersatzperson muss von Seiten der Teilnehmer*innen vor Kursbeginn mit der Fortbildungskoordinatorin vereinbart werden. Der Tausch von Teilnehmer*innen ist erst mit der Anmeldung des*der neuen Teilnehmer*in gültig.
 

Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihr Fall vielleicht durch die Stornoversicherung abgedeckt ist.

Sobald ein Platz frei wird und Sie an der Reihe sind, werden Sie per E-Mail kontaktiert – durch kurzfristige Ausfälle kann dies bis unmittelbar vor Fortbildungsbeginn erfolgen.

Sobald ein Platz frei wird und Sie an der Reihe sind, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Nachdem dies sehr kurzfristig sein kann, Fallen keine Storno- oder Bearbeitungsgebühren an, wenn Sie den Kursplatz nicht in Anspruch nehmen können.

Eine Anmeldung ist bis zur Anmeldefrist im Hinblick auf die Kursorganisation wichtig. Jedoch ist nach der Frist eine Anmeldung bzw. ein Wartelistenplatz möglich.

Bitte geben Sie bereits im Anmeldeformular für die Fortbildung die Rechnungsadresse des*der Dienstgeber*in im genauen Wortlaut an. Übernimmt der*die Dienstgeber*in nur einen Teil der Fortbildungskosten, geben Sie bitte im Feld "Mitteilungen" oder in einem extra E-Mail an fortbildung@ergotherapie.at an, wie die Aufteilung der Kosten erfolgen soll.

Die Fortbildungspflicht für Ergotherapeut*innen bzw. alle sieben gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen
Gesundheitsberufe ist im MTD-Gesetz 2024 geregelt. Es ist gesetzlich ein Mindestausmaß von 60 Stunden in 5 Jahren als Berufspflicht verankert (vgl. § 38 MTD-Gesetz 2024 idgF). Die Fortbildungspflicht ist unabhängig von der Eintragung im Gesundheitsberuferegister.

Wenn Sie nach dem 28. September 2016 Ihre Berufstätigkeit als Ergotherapeut*in aufgenommen haben, dann laufen die fünf Jahre seit Beginn Ihrer Berufsberechtigung, also der Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Für alle Kolleg*innen, die vor diesem Stichtag bereits berufstätig waren, laufen die fünf Jahre beginnend mit dem 28. September 2016 (MTD Austria, 2021).

Die Einhaltung der Fortbildungspflicht ist keine Voraussetzung für die Berufsberechtigung in Österreich. Eine Nichterfüllung dieser Berufspflicht führt zu keiner Entziehung der Berufsberechtigung. Allerdings kann die Nichteinhaltung ernsthafte Konsequenzen für Sie haben:

  • Verstöße gegen Bestimmungen des MTD-Gesetzes 2024, wie eben die Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung können im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung gerichtlich verfolgt werden
  • Die Einhaltung der Fortbildungspflicht fällt unter die berufliche Sorgfaltspflicht, die in Gerichtsverfahren berücksichtigt wird. Ein Verstoß gegen die berufliche Sorgfaltspflicht kann als fahrlässiges Handeln gewertet werden
  • Im Angestellten-Setting kann die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht ggf. eine Verletzung arbeitsvertraglich vereinbarter Pflichten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Kündigung) bedeuten
  • In der Selbstständigkeit kann die Nichteinhaltung Folgen für die Finanzierung der erbrachten Leistungen bedeuten
  • Im Schadensfall kann die Berufshaftpflichtversicherung ihre Leistung verweigern

Es gibt keine Befreiung von dieser Berufspflicht, weder eine Karenz, noch die Zeit der Pandemie befreien von der Fortbildungspflicht. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 07. April 2021 wurde klargestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht auch während der Pandemie in vollem Ausmaß zu erfüllen ist.

Fragen richten Sie gerne auch an fortbildung@ergotherapie.at
Genauere Informationen zum CPD- und CPD-Zertifikat PLUS finden Sie hier

Dieser Tarif gilt bei ausgewählten Fortbildungen ausschließlich für Studierende des Bachelorstudiengangs Ergotherapie und wird auf Anfrage gewährt.

Wenn Sie eine Fortbildung bis 8 Wochen vor Kursbeginn buchen, erhalten Sie minus 15% Ermäßigung auf den für Sie geltenden Kurspreis.
Ausgenommen sind vorgegebene Preise, die nicht unserer Kalkulation unterliegen.
Gilt für Mitglieder und Nichtmitglieder.

Aktuell können Fort- und Weiterbildungen ohne Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Nachweis) stattfinden. Mit 16. April 2022 ist auch die allgemeine FFP-2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gefallen.

Hier können Sie das aktuelle COVID-19 Schutzkonzept nachlesen!

Anfahrt mit dem Auto

  • Aus dem Süden von Wien:
    • A23 Richtung S1/A22/A5/Brno/Praha/Gänserndorf
    • A22 Richtung Praha

 

  • Parkmöglichkeiten
    • Parken in der Kurzparkzone:
      • Mo bis Fr (werktags): 09.00 – 22.00 Uhr gebührenpflichtig, max. 2 Stunden
      • mit Parkschein oder HANDYPARKEN

 

  • Parkgaragen in der näheren Umgebung:
    • CONTIPARK Parkhaus Interspar Floridsdorf
    • PARK + RIDE Am Spitz
    • APCOA

 

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Anbindungen zum Bahnhof Floridsdorf
    • Schnellbahn REX 1 / REX 2 / REX3 / S2 / S3 / S4 / S7
    • Bus 11A / 29A / 37A
    • Straßenbahn 26
    • U6

Die Rechnung für Ihre Fortbildung wird ca. 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn erstellt und ist über Ihr Bildungskonto abrufbar. Rechnungen an Dienstgeber*innen laden Sie bitte ebenso im Bildungskonto herunter und leiten Sie bitte weiter. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung die Zahlungsreferenz genau angeben.