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Do., 20.06.2024

MTD-Gesetz nach Initiativantrag von ÖVP und Grünen im Gesundheitsausschuss

Das neue MTD-Gesetz wurde am 12.06.2024 als selbstständiger Antrag von den Gesundheitssprechern der ÖVP und den Grünen im Nationalrat eingebracht.

 

Nach Abschluss des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren (15.05.-29.05.2024), wird der Gesetzesentwurf (meistens seitens eines Ministeriums) normalerweise in den Nationalrat eingebracht. Anschließend gelangt der Gesetzesentwurf gegebenenfalls zur Abstimmung in den Ministerrat (koordinierendes Meeting der Bundesregierung), oder es wird alternativ informell darüber innerhalb der Regierung abgestimmt. Danach wird der überarbeitete Ministerialentwurf dem Nationalrat (NR) als Regierungsvorlage zugewiesen. Nachdem die Regierungsvorlage im Nationalrat eingebracht wurde, wird er an die Mitglieder des NR verteilt.

Das neue MTD-Gesetz wurde jetzt aber am 12.06.2024 als selbstständiger Antrag von den Gesundheitssprechern der ÖVP und den Grünen im Nationalrat eingebracht und nicht, wie üblich, als Regierungsvorlage aus dem Ministerrat.

Im eingebrachten Antrag wurde die Stellungnahme von Ergotherapie Austria bzw. unsere Forderungen beinahe zur Gänze ignoriert, andererseits sind Änderungen andere Gesetze betreffend enthalten, welche ohne öffentliche Begutachtungsmöglichkeit eingebracht wurden: Änderungen des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes und des Medizinische Assistenzberufe-Gesetzes (MAB-Gesetz).

Ebenso wurde die Änderung in Bezug auf die Berufsausübung der Assistenzberufe ohne vorherige Information und Diskussion, sowie ohne Möglichkeit der Begutachtung im eingebrachten Antrag hinzugefügt.

Am 13.06.2024 wurde der Antrag dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, der das nächste Mal am 26.06.2024 tagt.

Nachdem die Regierung die Mehrheit im Plenum und im Ausschuss hält, ist von einer grundsätzlichen Annahme des Antrages auszugehen. 

Der Nationalrat tagt erneut am 03.07.2024, wo der Antrag in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen werden kann. Etwaige Abänderungsanträge können im Gesundheitsausschuss (26.06.2024) und in Zweiter und Dritter Lesung (03.07.2024) eingebracht werden.

Wenn das Gesetz am 03.07. durch den Nationalrat beschlossen wird, soll es mit 01.09.2024 in Kraft treten, wobei es für einige enthaltene Punkte entsprechende Übergangsregelungen geben wird.