Hilfe für selbstständige Ergotherapeut*innen bei Hochwasserschäden
Hilfe für selbstständige Ergotherapeut*innen bei Hochwasserschäden in Niederösterreich
Ergotherapie Austria hat eine Anfrage ans Land Niederösterreich gestellt und folgende Antwort erhalten:
Die erste Anlaufstelle für die Meldung eines Katastrophenschadens ist die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden aufgetreten ist. Eine formlose Meldung genügt. Sollten die Praxisräume im Privatwohnhaus untergebracht sein, so wäre der private und betriebliche Schaden getrennt aufzunehmen. Der Verdienstausfall wird aus dem Katastrophenfonds nicht gefördert!
Hier können Sie weitere Informationen zur Katastrophenhilfe nachlesen: https://noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html.
Hilfe für selbstständige Ergotherapeut*innen bei Hochwasserschäden in Wien
Auch ans Magistrat Wien wurde eine Anfrage gestellt. Folgende Informationen können wir Ihnen zur Verfügung stellen:
Zur Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden besteht die Möglichkeit, einen Antrag an die Magistratsabteilung 5 – Finanzwesen zu stellen.
Die erforderlichen Informationen über die Fördervoraussetzungen sowie den Ablauf der Fördergewährung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/finanzwesen/foerderung/katastrophenschaeden.html.
Auf dieser Seite steht ein Online-Formular für den Förderantrag zur Verfügung. Sie können den Antrag und die erforderlichen Beilagen auch per E-Mail an post@ma05.wien.gv.at übermitteln.
Eine konkrete Beurteilung der Förderwürdigkeit kann erst nach Antragstellung im Zuge des Verfahrens erfolgen, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Dokumentation des Schadens erforderlich ist.
Hilfe für selbstständige Ergotherapeut*innen bei Hochwasserschäden in Oberösterreich
Das Land OÖ hat unsere Anfrage wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich kann für die Schadensbehebung im Eigentum des Geschädigten/der Geschädigten ein Antrag auf Katastrophenbeihilfe gestellt werden.
Das wäre zum Beispiel bei Therapeuten die Praxiseinrichtung/ Betriebsmittel/Fachliteratur/EDV/bauliche Maßnahmen/…. wenn dies sich im Vermögen des „Betriebes“ befindet. Wichtig ist, dass etwaige Rechnungen auf den Firmenwortlaut ausgestellt sind (z.B.: Ergotherapiepraxis Musterfrau Sabine).
Wenn sich die Praxis z.B.: im privaten Wohnhaus oder Wohnung befindet wäre für Schäden im privaten Eigentum ein gesonderter Antrag zu stellen.
Für einen Betriebsausfall/Verdienstausfall kann keine Beihilfe gewährt werden da dies ein unternehmerisches Risiko darstellt.
Dafür gibt es entsprechende Versicherungen welche dies zur Gänze abdecken.
Anbei noch der Link auf die Homepage des Landes OÖ wo die entsprechenden Antragsformulare und Richtlinien heruntergeladen werden können. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/60895.htm
Hilfe aus dem Unterstützungsfonds der SVS:
Die Antwort der SVS stellen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung:
Im Zusammenhang mit einer Anfrage von Ergotherapie Austria darf ich Ihnen allen die Auskunft geben, dass die SVS für Hochwassergeschädigte Leistungen aus dem Unterstützungsfonds gewähren kann. Die Unterstützungsleistung beträgt max. € 3.000,-.
Folgend der Link zum Antrag auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds auf der Homepage der SVS: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.728402&version=1581931573
Für nähere Informationen bzw. zur Abgabe des Antrags wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesstelle.
Allgemeiner Hinweis: Anspruch auf Zahlungen besteht meist auch bei einer aufrechten Praxisversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Nehmen Sie diesbezüglich bitte direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.