Berufshaftpflichtversicherung
Im neuen MTD-Gesetz, das Anfang Juli 2024 beschlossen wurde, ist auch eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Ergotherapeut*innen vorgesehen. Diese Regelung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.
Mitglieder von Ergotherapie Austria waren bereits zuvor berufshaftpflichtversichert. Um weiterhin den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, haben wir für Sie mit unserer Partnerversicherung nachverhandelt und die Vereinbarung wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst, sodass alle erforderlichen Bedingungen auch per 01.01.2025 für Mitglieder von Ergotherapie Austria erfüllt und die gesetzeskonforme Umsetzung sichergestellt ist.